BMBF-Bekanntmachung: Innovationsallianz Photovoltaik
Internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Industrie mittel- und langfristig sichern und ausbauen
Mit der Innovationsallianz Photovoltaik will die Bundesregierung die durch die Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes und die damit vorgesehene beschleunigte Absenkung der Einspeisevergütungen erforderlichen Anpassungsprozesse begleiten und dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Photovoltaik-Industrie mittel- und langfristig zu sichern und auszubauen.
Gegenstand der Förderung
1. Industriegeführte Verbundforschung
- Innovative Herstellungs- und Bearbeitungsprozesse sowie kompatible Fertigungskonzepte und darauf abgestimmte Zell- und Modularchitekturen, die einen Beitrag zur Steigerung des Durchsatzes und Senkung der Produktionskosten liefern.
- Industrierelevante Materialsysteme sowie Zell- und Moduldesigns für die Photovoltaik der nächsten Technologiengeneration, die eine höhere Effizienz der Solarzellen und eine reduzierte Degradation der Zelleigenschaften ermöglichen, sowie innovative Verfahren zu deren Erzeugung und Bearbeitung. Vordringliches Ziel muss dabei die Überführung von Laborrekorden in die industrielle Fertigung sein.
2.2 Hoch-innovationstaugliche Ansätze der Grundlagenforschung
Der Verwertung der Projektergebnisse in Deutschland kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Förderung umfasst die folgenden drei Schwerpunkte:
- Die Untersuchung grundlegender Fragen, auch mit Blick auf längerfristige Herausforderungen wie z. B.:
- neue Zellkonzepte sowie materialwissenschaftliche Innovationen, auch unter Berücksichtigung der Nanotechnologie
- Verbesserung des Verständnisses chemisch-physikalischer Prozesse und deren Optimierung (Verlustmechanismen, Grenzflächendiffusion, u.a.)
- Anwendung neuer experimenteller Methoden, wie z. B. moderne mathematische Simulationsverfahren
- Ausnutzung von Synergien mit anderen Forschungsfeldern wie Mikroelektronik, Optoelektronik und Optische Technologien
Von der Förderung ausgenommen sind Solarzellen auf der Basis organischer Materialien, da diese Gegenstand einer separaten Förderbekanntmachung sind. - Die Möglichkeit der Förderung für die Modernisierung bzw. die Neuanschaffung von Geräten und Anlagen im Rahmen kooperativer Forschungsprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und der Industrie soll diese Projekte unterstützen und dazu beitragen, die Forschungsinfrastruktur zu stärken, um mit der internationalen Dynamik bei Forschung und Entwicklung Schritt halten zu können.
- Unterstützt werden sollen diese Maßnahmen durch eine Struktur- und Nachwuchsförderung zur Stärkung regionaler Initiativen und Kooperationen zwischen Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie der Industrie zur Sicherung des wissenschaftlichen und des Fachkräftenachwuchses. Der Aufbau qualifizierter Nachwuchskräfte ist ein zentrales Element nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit in Wissenschaft und Industrie. Die Fördermaßnahme eröffnet deshalb die Möglichkeit, klar definierte Forschungs- und Innovationsfelder im Rahmen von Nachwuchsgruppen einschließlich zugehöriger Fachveranstaltungen und Summer Schools zu fördern. Als Gruppenleiter einer Nachwuchsgruppe können sich talentierte Wissenschaftler - promoviert oder habilitiert - im Einvernehmen mit der aufnehmenden Hochschule oder Forschungseinrichtung bewerben. Der Wissenschaftler muss die Eignung zur Leitung einer Arbeitsgruppe besitzen.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung zielt überwiegend und prioritär ab auf durch Unternehmen geführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und / oder Verfahren. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - wird vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.
Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind zunächst dem Projekträger Jülich, Geschäftsbereich EEN bis spätestens 30. September 2010 unter der o.a. Anschrift Projektskizzen, bestehend aus der easy-Skizze und der Vorhabenbeschreibung in schriftlicher Form in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg und in elektronischer Form auf einem Speichermedium bzw. als E-Mail vorzulegen.
Sämtliche Projektskizzen sind jeweils in elektronischer und gedruckter Fassung beim Projektträger in der Forschungszentrum Jülich GmbH einzureichen. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden.
Projektträger
Themenfeld: Industriegeführte Verbundforschung Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich ERG
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Ansprechpartner:
Dr. Christoph Hünnekes
Tel.: 02461 / 61 - 2227
Fax: 02461 / 61 - 2840
Email: ch.huennekes@fz-juelich.de
Themenfeld: Grundlagenforschung
VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger Photonik, Optische Technologien
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner:
Dr. Peter Soldan
Tel.: 02 11 / 62 14 - 366
Fax: 02 11 / 62 14 - 484
E-Mail: soldan@vdi.de
Die gesamte Ausschreibung finden Sie unter: http://www.bmbf.de/foerderungen/15121.php




