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BMBF-Bekanntmachung: Mobile Diagnostiksysteme

Fokus: innovative, bioanalytische Systeme für die medizinische Diagnostik

Moderne Mikrosysteme bieten durch die hochgradige Integration komplexer Teiltechnologien eine vielversprechende Möglichkeit, bioanalytische Diagnosen besonders kostengünstig, zuverlässig und vor allem dezentral zu stellen. Damit sind bioanalytische Mikrosysteme speziell für den strukturschwachen ländlichen Raum mit geringer medizinischer Versorgungsdichte, aber hohem Altenanteil geeignet.

Gegenstand der Förderung

Der Fokus der Förderung liegt auf den derzeit erkennbaren und mittelfristig lösbaren technologischen Herausforderungen innovativer, bioanalytischer Systeme für die medizinische Diagnostik. Dabei ist die Festlegung auf konkrete Anwendungen oder Anwendungsfelder erwünscht.

Gefordert ist die Entwicklung und Integration innovativer Ansätze, die gesamte Arbeitsabläufe innerhalb der Bioanalytik abbilden oder sich optimal in sie einpassen.

Folgende Aspekte müssen Bestandteil anwendungsorientierter Verbundprojekte im Sinne eines ganzheitlichen Lösungsansatzes sein.

  • Orientierung an den gesetzlichen Anforderungen
  • Abbildung der gesamten Prozesskette
  • Überführung der Forschungsarbeiten in tragfähige Geschäftsmodelle
  • Einbindung in eine übergeordnete Begleitforschung

Arbeiten zur Normung und Standardisierung sind ausdrücklich erwünscht und förderfähig.

 

Zuwendungsempfänger:

Antragsberechtigt im Rahmen von Verbundprojekten sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU)
 

Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen:

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten -vorausgesetzt.

 

Verfahren:

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Stufe sind zunächst beim Projektträger bis spätestens zum 31. März 2010 Projektskizzen möglichst in elektronischer Form unter www.mstonline.de/foerderung/skizzen/aktuell in deutscher Sprache vorzulegen.
Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Mikrosystemtechnik, die

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- Projektträger Mikrosystemtechnik -
Steinplatz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 310078-101
Internet: http://www.mstonline.de/foerderung

beauftragt.

Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Kristina Hartwig.

Die gesamte Bekanntmachung finden Sie unter:http://www.bmbf.de/foerderungen/14155.php
Quelle: BMBF-Bekanntmachung vom 14.01.2010

 

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