Rahmenprogramm Mikrosysteme (2004-2009)
24.02.06 | Applikationszentren für die Mikrosystemtechnik.
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien
Die
Mikrosystemtechnik spielt in der skalenübergreifenden Integration (Nano
- Mikro - Makro) sowie bei der Produktentwicklung und
Wertschöpfungskettenintegration eine Schlüsselrolle. Um sich im Zuge
der Globalisierung der internationalen Konkurrenz zu stellen, wird es
für Unternehmen immer wichtiger, sich als Systemanbieter gegenüber
weiterer Spezialisierung auf Komponentenebene zu positionieren. Sie
müssen sich dem wachsenden Innovationsdruck der schnellen
Produktentwicklung und ihrer Überführung in eine kostengünstige
Produktion stellen. Eine Beschleunigung der Umsetzung von
Forschungsergebnissen in Produkte, den kurzen Produktlebenszyklen
entsprechend, wäre insbesondere für KMU hilfreich. Daher soll als
Unterstützung für KMU ein Modellversuch gestartet werden, der den unter
Innovationsdruck stehenden KMU den Zugang zu FuE- und
Fertigungsressourcen erleichtert. Der Modellversuch Applikationszentrum
der MST soll Konzepte erproben, wie vorhandene Kapazitäten für
Produktentwicklung, dazugehörige angepasste Produktionskonzepte
genutzt, vermarktet und in Wertschöpfungsketten integriert werden
können.
Mit dem Modellversuch Applikationszentren der MST soll
eine effiziente Struktur entwickelt werden, die das vorhandene Wissen
und die vorhandene Infrastruktur für eine beschleunigte Implementierung
von Innovationen in die industrielle Verwertung verfügbar macht. Ein
MST-Applikationszentrum besitzt Exzellenz in einem speziellen
Anwendungsgebiet oder einer Technologie der MST, deren Relevanz durch
das Interesse von Unternehmen an gemeinsamen Projekten gezeigt wird.
Applikationszentren dienen damit primär nicht der Forschung, sondern
der Nutzung vorhandenen Wissens und vorhandener Einrichtungen für
konkrete Entwicklungsaufgaben der Unternehmen, insbesondere für KMU.
Die
Applikationszentren sollen einerseits fachliche Schwerpunkte aufweisen,
andererseits aber auch regionale Bedürfnisse befriedigen können.
Insgesamt sind zur Förderung maximal 5 Applikationszentren vorgesehen.
Die Fördermaßnahme ist auf 5 Jahre begrenzt.
Mehr Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie hier.
Quelle: BMBF




